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Reiseführer Danzig (Gdansk)

Das Konstrukt - Die Freie Stadt Danzig

Der von Deutschland verlorene Erste Weltkrieg endete mit dem Friedensvertrag von Versailles, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat. Der Versailler Vertrag verfügte jedoch die Abtrennung von Teilen Ost- und Westpreußens. Aus Danzig und der engeren Umgebung sollte die „Freie Stadt Danzig“ unter dem Schutz des Völkerbundes und dessen „Hohen Kommissar“ werden und Polen Sonderrechte zur Sicherung des freien Zugangs zur Ostsee erhalten.

Das Staatsgebiet sollte eine Fläche von rund 1966 Quadratkilometern mit den Städten Danzig, Zoppot, Tiegenhof und Neuteich umfassen, und eine Bevölkerung von ca. 400.000 Einwohnern haben, wovon 96 % deutscher und knapp 3 % polnischer Nationalität waren.

Diese Bevölkerungsverhältnisse spiegeln die grundsätzliche Problematik des Versailler Vertrags und der Gebietsabtrennung im Osten des Deutschen Reiches wieder. Schon Artikel 13 des Vierzehnpunkteplans von US-Präsident Woodrow Wilson – einer Grundlage des Vertrages - wurde zu einer in dieser Region unerfüllbaren  Bedingung. Einerseits sollte für die Staatszugehörigkeit umstrittener Gebiete nach Wilson nämlich die überwiegende Nationalität der Bewohner gelten, die in Danzig weit überwiegend deutsch waren, andererseits sollte dem wieder errichteten polnischen Staat ein freier Zugang zur See ermöglicht werden. Konflikte waren also vorprogrammiert.

Die neue Freie Stadt Danzig (Wolne Miasto Gdańsk) konstituierte sich am 15. November 1920. Sie bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis 1939.

Der völkerrechtlich einmalige Status von Danzig wurde der Stadt sowohl gegen den Willen der Polen als auch der überwiegend deutschen Bevölkerung verordnet. Demnach wurde Danzig außenpolitisch von Polen vertreten. Außerdem hatte Polen eine Teilhoheit über die Verkehrswege der Stadt  und kontrollierte den Hafen.
Der Hafen war der bedeutendste Umschlagplatz für polnische Waren. Seit 1922 bildeten die Freie Stadt Danzig und Polen ein gemeinsames Zollgebiet und eine Wirtschaftsgemeinschaft. Ab 1923 hatte Danzig mit dem Danziger Gulden auch eigenes, an die britische Währung gekoppeltes Geld.

Danziger Gulden

Die Freie Stadt Danzig unterstand dem Schutz des Völkerbundes, der einen Hochkommissar in Danzig einsetzte. Dieser entschied alle Streitigkeiten zwischen dem Freistaat Danzig und Polen erstinstanzlich, der Völkerbundsrat trat  als letzte Instanz auf.

Am  23.August 1939 setzte der Danziger Senat den Danziger Gauleiter Albert Forster  als Staatsoberhaupt ein. Er übernahm am 1. September mit Kriegsbeginn unter Aufhebung der Danziger Verfassung die Macht und erklärte das Gebiet der Freien Stadt Danzig als dem Deutschen Reich wieder eingegliedert.

 

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